Gründerstipendium.NRW: Starthilfe für zündende Geschäftsideen

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Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. lobt das Gründerstipendium.NRW aus. Foto: MWIDE NRW, V. Stößel

Die Initiative „Neue Gründerzeit NRW“ zur Förderung des Gründergeschehens erhält einen neuen Baustein. Am 1. Juli startet das Gründerstipendium.NRW. Der Digital Hub Cologne begrüßt diesen Schritt und rät Gründerinnen und Gründern, sich bei dem Förderprojekt zu bewerben. Bei einer erfolgreichen Bewerbung stehen monatlich 1.000 Euro für den Zeitraum von bis zu einem Jahr lang zur Verfügung.

„Mit dem Gründerstipendium.NRW starten wir eine weitere wesentliche Maßnahme, um Nordrhein-Westfalen zu einem Land innovativer Startups und einer lebendigen Gründerszene zu machen. Die Landesregierung stellt dafür bis Ende 2022 26 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Das Gründerstipendium.NRW soll an den Punkten ansetzen, wo laut zahlreicher Studien der Schuh drückt: bei der Einkommensunsicherheit in der Anfangsphase von Gründungen. „Mit der neuen Förderung geben wir Starthilfe für zündende Geschäftsideen in unserem Land“, bestätigt Pinkwart.

Voraussetzungen und Wege zum Gründerstipendium.NRW

  • Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
  • Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
  • Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
  • Eine Bewerbung für das Gründerstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gruenderstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründernetzwerken in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich.

Das Land will Gründerinnen und Gründern mit diesen Mitteln den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner gibt es ab dem 1. Juli 2018 auf www.gruenderstipendium.nrw.