Innovationspreis 2021 des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen lobt den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen für 2021 aus. Er wird in den drei Kategorien „Ehrenpreis“, „Innovation“ und „Nachwuchs“ vergeben. Der Digital Hub Cologne empfiehlt die Teilnahme an diesem hoch dotierten Innovationspreis. Der Nominierungsschluss ist bereits am 18. September 2020.
Angesichts des großen Innovationspotenzials auf der einen Seite und einer bedingt durch die Branchenstruktur des Landes vergleichsweise niedrigen privaten Forschungs- und Entwicklungsquote hat es sich die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Aufgabe gemacht, das Innovationsgeschehen in Nordrhein-Westfalen in all seinen Dimensionen nachhaltig zu fördern. Mit der Verleihung des Innovationspreises rückt die Landesregierung seit 2008 Persönlichkeiten in den Mittelpunkt, die durch ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit in herausragender Weise dazu beitragen, dass Ideen Wirklichkeit werden.
Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ werden auf Vorschlag nominiert. Eigenbewerbungen werden nicht angenommen.
Vorschlagsberechtigt sind:
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- forschende Unternehmen,
- sowie seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewählte Institutionen und Organisationen.
Die Preisträger in den beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ ermittelt eine hochkarätige Jury unter der Leitung des Präsidenten der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften – acatech. Die Ehrenpreisträgerin oder den Ehrenpreisträger benennt der Innovationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kategorie Ehrenpreis
Ausgezeichnet wird eine Persönlichkeit, die mit hoher Kompetenz, Leidenschaft und Engagement herausragende Beiträge für nachhaltige Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft geleistet hat und als Schrittmacher und Vorbild für Innovationen gilt.
Kategorie Innovation
In der Kategorie „Innovation“ werden Menschen für erfolgreiche Ideen prämiert, die bereits erfolgreich in der Praxis umgesetzt sind.
Im Focus stehen wissensbasierte, technische oder auch soziale Innovationen auf den Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, wie der Digitalisierung, einer wachsenden Ressourcenverknappung und dem demografischen Wandel, die einen Beitrag zu Wohlstand und Wohlergehen der Menschen erwarten lassen. Dabei geht es ebenso um technologische Neuerungen wie um neue Verfahren und Lösungsstrategien für sämtliche gesellschaftliche Bereiche – von der Wirtschaft über das Arbeitsleben bis hin zum Umweltschutz.
Zusätzlich soll in Anbetracht der großen Bedeutung, die die Wirtschaft bei der Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren spielt, auch die gründungs- und unternehmensbezogenen Innovationen betrachtet werden.
Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert.
Kategorie Nachwuchs
Mit der Auszeichnung Kategorie „Nachwuchs“ wird eine herausragende wissenschaftliche Forschungsleistung prämiert, die eine Anwendungsperspektive erkennen lässt.
Preiswürdig sind jene Arbeiten, die eine besondere Relevanz für zentrale Fragen der Gesellschaft oder einen herausragenden Praxisbezug erkennen lassen. Der Preis ist nicht auf bestimmte Fachgebiete festgelegt.
Ausgezeichnet werden promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Sie müssen zum Zeitpunkt des Kandidatenvorschlags an einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder in der Forschungsabteilung eines Unternehmens in Nordrhein-Westfalen wissenschaftlich arbeiten, ohne bereits eine eigene unbefristete Professur oder eine leitende Forschungsstelle innezuhaben. Die Preisträgerin oder der Preisträger sollte nicht älter als 35 Jahre sein.
Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.
Weitere Informationen
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Website des MWIDE. Das Preisgeld kann für die Finanzierung zukünftiger Forschungsarbeiten oder für die Verwertung der Forschungsergebnisse verwendet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Preises besteht nicht. Der Nominierungsschluss ist der 18. September 2020.
Foto: MWIDE NRW/E. Lichtenscheidt