Patientendaten-Schutz-Gesetz: Digital Hub Cologne fordert Öffnung für die Privatwirtschaft
Der Digital Hub Cologne begrüßt das grundsätzliche Vorhaben, mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) digitale Angebote wie das E-Rezept, digitale Facharztüberweisungen oder die digitale Patientenakte nutzbar zu machen und gleichzeitig sensible Gesundheitsdaten zu schützen. Zugleich fordert der Digital Hub Cologne Nachbesserungen, damit die Nutzung dieser Daten nicht nur für gesetzliche und private Krankenkassen, sondern vor allem für innovative Startups und digitale Marktteilnehmer aus dem Mittelstand ermöglicht wird.
Thomas Bungard, Geschäftsführer des Digital Hub Cologne, kommentiert das Patientendaten-Schutz-Gesetz: „Die fortlaufende Digitalisierung des Gesundheitswesens gilt als wichtiger Meilenstein für Deutschland und seine Versicherten. Die Grundsätze dieses neuen Rechtsrahmens bilden eine gute Ausgangsbasis für einen ersten Digitalisierungsschub in unserer Gesellschaft. Jedoch sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass innovative und unabhängige Drittanbieter, etwa Startups und mittelständische Unternehmen aus Forschung und Entwicklung, an der Entwicklung entsprechender Digitaldienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger teilhaben können. Künstliche Intelligenz und Big Data zählen dabei zu den Schlüsseldisziplinen, um anhand der richtigen Daten wichtige Erkenntnisse zu erlangen und perspektivisch Leben zu retten.“
Mit der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes hat der Deutsche Bundestag einen ersten Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gemacht. Mit einer neuen, sicheren App sollen Versicherte ihre E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Außerdem sollen sich Facharzt-Überweisungen digital übermitteln lassen. Patientinnen und Patienten erhalten ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt, so dass ab 2022 sowohl der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder als auch das Zahn-Bonusheft darüber gespeichert werden können.
„In dem immer noch sehr stark von einem Silodenken beherrschten Markt für das Gesundheitswesen muss jede Chance genutzt werden, um eigene Ökosysteme entlang des neuen Rechtsrahmens zu bilden. Ohne den entscheidenden Zugang zu den Patientendaten für innovative Startups und forschende Industrieunternehmen wird diesem Digitalisierungsvorhaben die Schubkraft fehlen, um in der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Patientinnen und Patienten sollte die Wahl gelassen werden, sich für einen Anbieter aus diesem digitalen Ökosystem zu entscheiden“, schlussfolgert Thomas Bungard.
Ab 2023 sollen laut PDSG die Daten der elektronischen Patientenakte auf freiwilliger Basis der medizinischen Forschung zur Verfügung gestellt werden. Laut einer Untersuchung des Digitalverbands Bitkom e.V. sind fast 90 Prozent der Deutschen dazu bereit, ihre Daten unter bestimmten Voraussetzungen auch den privatwirtschaftlichen Unternehmen zu Forschungszwecken pseudonymisiert zur Verfügung zu stellen. So würden 83 Prozent ihre Daten an private Unternehmen geben, wenn sie so selbst eine verbesserte Behandlung erhalten könnten.
Der Rechtsrahmen des PDSG sollte die Öffnung des Gesundheitsmarktes für privatwirtschaftliche Akteure und Institutionen ermöglichen, so dass innovative Startups und digitale Marktteilnehmer aus dem Mittelstand alternative Lösungen für Patientinnen und Patienten entwickeln können. Der Digital Hub Cologne erhofft sich eine zeitnahe Anpassung des PDSG, so dass die richtigen Weichen gestellt und keine Schranken für die private Wirtschaft geschlossen werden.
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