Der Digital Hub Cologne möchten Sie in den Zeiten der Veränderungen bei dem Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Informationsangebote zu Förderthemen, Home Office, Webinaren und vielen weiteren relevanten Informationen und Links zu Unterstützungsangeboten.

Wenn Sie weitere Themen haben, bei denen wir Sie unterstützen können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Das Hilfspaket für Startups und Gründer vom Land NRW:

  • Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen finden Kölner Gründerinnen und Gründer auf unserer Sonderseite oder unter: http://www.gruenderstipendium.nrw
  • Startup-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern wir auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.
  • Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Startup akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
  • Mikromezzaninfonds: Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium verweist in Hinblick auf kleine Unternehmen und Gründerinnen und Gründer, die von der Coronakrise betroffen sind, auf den Mikromezzaninfonds der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW. Es handelt sich hierbei um eine stille Beteiligung, wobei der Kapitalgeber keine Stimmrechte im Unternehmen erhält. Antragssteller können bis zu 75.000 Euro Beteiligungskapital beantragen.
  • Entschädigung für Personalkosten bei Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).

Startup-Eigenkapitalprogramme der NRW.Bank:

  • NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
  • NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind NRW-Startups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
  • NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.
  • NRW.Bank Gründungskredit: Wenn Sie ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gründen, festigen oder übernehmen wollen, können Sie mit dem NRW.BANK Gründungskredit ein Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten. Der Gründungskredit steht auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zur Verfügung. Unterstützung bekommen Unternehmen, die maximal seit 5 Jahren am Markt sind, oder Freiberufler bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel finanzieren. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Bank. Der NRW.BANK Gründungskredit schließt andere Förderungen nicht aus. Sie können ihn mit Mitteln aus dem ERP-Gründerkredit – universell für größere Vorhaben bis zur jeweils geltenden Förderhöchstgrenze kombinieren, nicht jedoch mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld.

KfW Corona-Hilfe, Kredite für Unternehmen:

  • KfW Schnellkredit 2020: Für Anschaffungen und laufende Kosten können Unternehmen ab sofort den Schnellkredit beantragen. Voraussetzungen sind: Das Unternehmen muss mehr als 10 Mitarbeiter haben, seit min. Januar 2019 am Markt sein und in den Jahren 2017-2019 oder im Jahr 2019 ein Gewinn erzielt haben. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes, das erhöht die Chance auf eine Kreditzusage.
  • ERP Gründerkredit-Universell der KfW: Wenn Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind und zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, können Sie für Anschaffungen und laufende Kosten Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten von 2019, den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50% der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio.€. Die KfW übernimmt hierbei einen Teil des Risikos Ihrer Bank, sodass sich die Chance auf eine Kreditzusage erhöht. Hier gilt eine Risikoübernahme für große Unternehmen von 80% und für KMU 90%. Wenn das Unternhemen noch keine 2 Jahresabschlüsse vorlegen kann, können Sie den Kredit dennoch beantragen. Voraussetzung ist hier, dass Ihre Bank oder Sparkasse das volle Risiko trägt.

Unterstützung für Unternehmen in NRW:

  • Bundesförderung von Produktionsanlagen für Schutzausrüstung: Der Bund unterstützt Unternehmen bei dem dauerhaften Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für persönliche und medizinische Schutzausrüstungen innerhalb Deutschlands. Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt: Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP2“ & „FFP3“, Medizinische Gesichtsmasken. Die Anlagen werden mit 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 10 Millionen je Unternehmen (inklusive Tochtergesellschaften). Sie beantragen die Bundesförderung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW ohne Bank: Für Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein Bürgschaftssystem. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.