Aufruf zur Bewerbung für den GRÜNDERPREIS NRW 2020

Das Jahr 2020 wird wohl für immer mit der Corona-Krise verbunden sein. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit extrem schwierigen Situationen konfrontiert, für viele ist zumindest vorübergehend der gesamte Markt weggebrochen. In dieser schwierigen Situation möchten das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK ein positives Zeichen setzen und rufen daher auch in diesem Jahr den GRÜNDERPREIS NRW aus. Der Digital Hub Cologne empfiehlt Gründerinnen und Gründern der Wirtschaftsregion Köln sich auf diesen Preis zu bewerben!

Seit 2012 werden innovative Unternehmensgründungen oder -nachfolgen ausgezeichnet und mit einem Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro belohnt. Mut haben lohnt sich. Gründerinnen und Gründer sowie Menschen, die mit einer Unternehmensnachfolge gestartet sind, können sich ab sofort um einen der ersten drei Plätze bewerben, die sich das Preisgeld von 60.000 Euro teilen.

Jury und Auswahlkriterien

Eine achtköpfige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, sichtet alle Einreichungen, ernennt zehn Nominierte und bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger des GRÜNDERPREIS NRW 2020.

Bewertet werden neben dem wirtschaftlichen Erfolg und der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze unter anderem die Geschäftsidee. Hier spielen Fragen nach der technologischen Innovation, nach neuen Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen sowie dem kreativen Potenzial eine Rolle. Ebenso fließen Kriterien wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, umweltbewusstes Handeln oder soziales Engagement ein.

Teilnahmebedingungen und Anmeldung

Das Unternehmen…

  • ging zwischen 2015 und 2018 an den Start,
  • hat weniger als 250 Beschäftigte,
  • erzielt einen Umsatz von jährlich höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im Jahr und
  • hat seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen

Die Bewerber sind…

  • Gründerin oder Gründer eines kleinen oder mittleren, eigenständigen Unternehmens aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung oder
  • Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger oder
  • Freiberuflerin oder Freiberufler oder
  • Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus oder als Nebenerwerb gegründet haben.

Anmeldefrist und Finale

Zehn Bewerber werden für das Finale am 30. November 2020 nominiert. Sie haben die Chance, bei der feierlichen Preisverleihung auf den ersten (30.000 Euro), zweiten (20.000 Euro) und dritten Platz (10.000 Euro) des GRÜNDERPREIS NRW 2020.

Die Anmeldung ist möglich bis zum 21. September unter www.gründerpreis.nrw. Der Bewerbungsprozess ist schnell und einfach zu erledigen.